Bei diabetischer Fußsyndrom-Versorgung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten bei entsprechender ärztlicher Verordnung in der Regel vollständig oder größtenteils. Wir unterstützen Sie bei der Kostenklärung und beim Genehmigungsverfahren.
Bei diabetischer Fußsyndrom-Versorgung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten bei entsprechender ärztlicher Verordnung in der Regel vollständig oder größtenteils. Wir unterstützen Sie bei der Kostenklärung und beim Genehmigungsverfahren.