WIE HOCH IST DER EIGENANTEIL?
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt bei Kindern bis 18 Jahre. Entscheiden Sie sich für eine Höherwertige Versorgung, kann ein Eigenanteil anfallen.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt bei Kindern bis 18 Jahre. Entscheiden Sie sich für eine Höherwertige Versorgung, kann ein Eigenanteil anfallen.