Was Sie bei der Fußpflege beachten sollten
Tägliche Fußkontrolle
Kontrollieren Sie täglich Ihre Füße oder lassen Sie sie von Angehörigen anschauen. Werden Blasen, Druckstellen, Rötungen, Einrisse oder Hühneraugen festgestellt, müssen sofort die Ursachen beseitigt werden.
Waschen
Waschen Sie die Füße täglich mit milden, ph-neutralen, rückfettenden Seifen ohne Zusätze, die die Haut nicht reizen. Das Wasser sollte maximal 28°C warm sein und die Dauer des Fußbades nicht länger als 3 bis 5 Minuten betragen, damit das Gewebe nicht aufweicht und keine Bakterien und Keime eindringen können. Trocknen Sie Ihre Füße anschließend sorgfältig ab, insbesondere zwischen den Zehen.
Pflegen
Cremen Sie die Füße häufig mit Feuchtigkeitscreme ein, wenn Sie trockene Haut haben. Empfehlenswert sind Salben oder Cremes, die viel Fett, wenig Wasser und keine Emulgatoren enthalten. Sparen Sie dabei aber die Zehenzwischenräume aus. Nagel- oder Fußpilz muss unbedingt vom Arzt oder vom medizinischen Fußpfleger behandelt werden.
Strümpfe
Die Strümpfe sollten tägliche gewechselt werden. Tragen Sie möglichst Spezialsocken für Diabetiker, die einen hohen Baumwollanteil, keine dicken Nähte und keine einschneidenden Ränder besitzt. Es dürfen keine Falten entstehen, die ggf. Druckstellen verursachen können.
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Hühneraugen und Schwielen
Beides sollte niemals selber behandelt werden, sondern nur durch einen erfahrenen, medizinisch, diabetologisch geschulten Fußpfleger. Eine Änderung des Schuhwerks und/oder das Tragen von Silikonpolstern zur Druckentlastung ist notwendig.
Nägel
Schneiden Sie die Nägel nicht mit spitzen Scheren oder anderen scharfen Gegenständen, sondern feilen Sie die Nägel gerade. Hierbei sollten Sie die Ecken etwas abgerundet werden, damit die scharfen Ecken nicht in die benachbarten Zehen drücken. Eingewachsene Nägel sollten durch einen diabetologisch geschulten Fußpfleger behandelt werden.
Verletzungen
Bei Verletzungen sollten Sie immer Ihren Arzt aufsuchen. Die Wunde kann zur Erstversorgung mit einer sterilen Wundauflage abgedeckt werden.
Häufig gestellte Fragen zur orthopädischen Schuhtechnik, Rezepten und Terminen in unserem Unternehmen in Krefeld
Immer wenn es um Veränderung und Neues geht, kommen Fragen auf.
Aus der Erfahrung von fünf Generationen orthopädischer Schuhtechnik in Krefeld wissen wir ganz sicher: Gute Antworten sind die Basis für ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Ihnen und unserem Team.
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Sprechen Sie uns darüber hinaus gern jederzeit persönlich an, wenn etwas unklar ist oder Sie sich zu einem Thema näher informieren möchten.
Verringern Maßschuhe oder Diabetiker Schutzschuhe das Risiko für Amputationen?
Wenn das diabetische Fußsyndrom frühzeitig behandelt wird und orthopädisches Schuhwerk getragen wird, kann man als Diabetiker sein Amputationsrisiko senken und im besten Fall eine Amputation ganz verhindern. Im Jahr werden bei Diabetikern durchschnittlich 40.000 Amputationen durchgeführt.
Sollte ich einen Termin für meine Versorgung ausmachen?
Gerne können Sie für Ihre Versorgung oder Beratung einen festen Termin ausmachen. Somit stellen wir sicher, dass der entsprechende ausgebildete Mitarbeiter Zeit für Sie hat. Sie können auch gerne ohne Termin kommen, sollten dann nur etwas Wartezeit einplanen.
Wie kann ich mein Rezept einlösen?
Die können Ihr Rezept ganz einfach bei uns einlösen. Bringen Sie Ihr Rezept zur Versorgung einfach mit und wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Ein Hinweis: Rezepte für gesetzlich Versicherte sind nur ca. 28 Tage gültig. Bis dahin sollte Ihr Rezepteingelöst worden sein. Sollte Ihr Rezept bereits abgelaufen sein, kann Ihr behandelnder Arzt dies jederzeit verlängern. Nach aktuellem Gesetzt benötigen wir zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse das Rezept im Original mit Ihrer Unterschrift.
Brauche ich vor einem Beratungstermin zwingend ein Rezept?
Gerne können Sie zu Ihrer Beratung ohne Rezept kommen. Wir ermitteln die Versorgungsmöglichkeiten Ihres Anliegens und geben Ihnen einen Versorgungsvorschlag mit. Diesen können Sie dann gerne mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Sollte eine medizinische Notwendigkeit aus Sicht Ihres Arztes vorliegen, können Sie Ihr Rezept kurzfristig nachreichen.
Was bekomme ich bei Jordan?
Wir sind ein modernes Orthopädieschuhtechnik Unternehmen und Sanitätshaus. Unsere Fachkräfte versorgen Sie mit hochwertigen Produkten, die mit Hilfe von modernsten technologischen Verfahren vermessen werden. Wir bieten Ihnen ein einzigartiges Serviceerlebnis vereint mit Freundlichkeit und einem Lächeln.
Kann Jordan mein Rezept mit meiner Krankenkasse abrechnen?
Wir haben weitreichende Vertragspartnerschaften mit den Krankenkassen und können somit unseren angebotenen Service mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bei manchen verordneten Produkten muss, je nach Krankenkasse, eine Kostenübernahme der Krankenkasse angefragt werden. Das erledigen wir für Sie. Sollten Sie im Vorfeld zu bestimmten Produkten Fragen haben, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir geben Ihnen die gewünschten Informationen.
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